Informationen zur Abrechnung



Informationen zur Abrechnung


Gesetzlich Versicherte:


Gesetzlich Versicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung von Heilpraktikerleistungen seitens der Krankenkassen.

 

Die Beihilfe erstattet keine psychotherapeutischen Leistungen beim Heilpraktiker.

 

 

https://freieheilpraktiker.com/behandlungskosten


Privat Versicherte:


Mitglieder privater Krankenversicherungen und privat Zusatzversicherte können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben.


Bitte vor Beginn der Therapie abklären, ob und in welcher Höhe die Kasse psychotherapeutische Leistungen beim Heilpraktiker übernimmt. ( GebüH Ziff. 19.1-19.8)


In der Regel deckt die Gebühr das Honorar nicht vollständig ab, so dass ein Eigenanteil bleibt,


Kosten für Selbstzahler:


Für 60 Minuten berechne ich 80.- €

               

Bei längeren Sitzungen rechne ich in Zehn- Minuten- Schritten ab, z.B. 70 Min. 75.- €, 80 Min. 100.
               

Sie erhalten eine Rechnung, die Sie gegebenenfalls bei der privaten Versicherung einreichen können. Sie können die Kosten aber auch bei der Steuererklärung unter außergewöhnlichen Belastungen angeben.

 

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